06.03.2019 - 10.8 Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident gibt folgenden Hinweis zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages
- Ansichziehung der Entscheidung über die überplanmäßige Bewilligung entsprechend Punkt 2 der Beschlussvorlage:

 

Gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann die Gemeindevertretung durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.

 

Da nach § 6 Absatz 4 Ziffer 1 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Entscheidungen über überplanmäßige Ausgaben (25 TEUR bis 500 TEUR) auf den Hauptausschuss übertragen wurden, ist für die Rückholung dieser Angelegenheit in die Bürgerschaft ein Beschluss mit 27 Stimmen erforderlich.

 

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Es erfolgt eine separate Abstimmung zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages.

 

1. Die Bürgerschaft zieht die durch § 6 (4) Hauptsatzung dem Hauptausschuss übertragene Entscheidung zu Punkt 2 gemäß § 22 (2) KV M-V an sich.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den weiteren Punkten des Beschlussvorschlages.

 

2. Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 54702.54151000/74151000
- Zuweisungen Sonstiger Personen- und Güterverkehr -
an den Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) in Höhe von 200.000 EUR
wird erteilt.

Die Deckung in Höhe von 200.000,00 EUR erfolgt aus Erträgen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH) des Produktes 54701.47300000/67300000.

 

3. Die Zustimmung zum Abschluss des 5. Nachtrages zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden verbundbedingten Verluste zwischen der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH für das Jahr 2019 wird erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 


 

Beschluss Nr. 2019/BV/4368:

 

1. Die Bürgerschaft zieht die durch § 6 (4) Hauptsatzung dem Hauptausschuss übertragene Entscheidung zu Punkt 2 gemäß § 22 (2) KV M-V an sich.

 

2. Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 54702.54151000/74151000
- Zuweisungen Sonstiger Personen- und Güterverkehr -
an den Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) in Höhe von 200.000 EUR
wird erteilt.

Die Deckung in Höhe von 200.000,00 EUR erfolgt aus Erträgen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH) des Produktes 54701.47300000/67300000.

 

3. Die Zustimmung zum Abschluss des 5. Nachtrages zur Vereinbarung über den Ausgleich der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden verbundbedingten Verluste zwischen der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH für das Jahr 2019 wird erteilt.

 

Anlage:
5. Nachtrag zur Vereinbarung der durch die Anwendung des Verbundtarifes im Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Warnow entstehenden verbundbedingten Verluste, gültig ab 01.01.2005

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage