30.01.2019 - 8.1.3 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Grundsätze für Personalentscheidungen:
1. Unbefristet im Stellenplan eingerichtete Stellen sind grundsätzlich unbefristet zu besetzen.
2. Befristet im Stellenplan eingerichtete Stellen oder unterjährig neu gebildete befristete Stellen sind grundsätzlich mit Sachgrund befristet zu besetzen; die Verwaltung soll versuchen, auch in diesen Fällen unbefristet zu besetzen.
3. Sachgrundlose Befristungen sind dem Hauptausschuss mit den regelmäßigen Informationsvorlagen zu Stellenbesetzungsverfahren mitzuteilen (bis zur Entgeltgruppe E12 TvöD); ab Entgeltgruppe 13 TVöD bedürfen sie der Zustimmung des Hauptausschusses.
4. Einmal jährlich wird im Personalausschuss die Stellenbesetzungspraxis für befristete Stellen und Einstellungen gemeinsam ausgewertet.