30.01.2019 - 8.1 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den in der Sitzung der Bürger­schaft am 5. Dezember 2018 gefassten Beschluss vor.

 

- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

 

Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2018/AN/4045-03A),
2. Nr. 2018/AN/4045-08A).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab sofort keine sachgrundlos befristeten Stellen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG mehr auszuschreiben. Entsprechende Stellenbesetzungen sollen grundsätzlich unbefristet erfolgen.
Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4045-08 (ÄA) (s. TOP 8.1.3)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4045:

 

Grundsätze für Personalentscheidungen
 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Grundsätze für Personalentscheidungen:

 

1. Unbefristet im Stellenplan eingerichtete Stellen sind grundsätzlich unbefristet zu besetzen.

 

2. Befristet im Stellenplan eingerichtete Stellen oder unterjährig neu gebildete befristete Stellen sind grundsätzlich mit Sachgrund befristet zu besetzen; die Verwaltung soll versuchen, auch in diesen Fällen unbefristet zu besetzen.

 

3. Sachgrundlose Befristungen sind dem Hauptausschuss mit den regelmäßigen Informa­tionsvorlagen zu Stellenbesetzungsverfahren mitzuteilen (bis zur Entgeltgruppe E12 TvöD); ab Entgeltgruppe 13 TVöD bedürfen sie der Zustimmung des Hauptausschusses.

 

4. Einmal jährlich wird im Personalausschuss die Stellenbesetzungspraxis für befristete Stellen und Einstellungen gemeinsam ausgewertet.