15.01.2019 - 5.1.2 Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 "Petersdorfer Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert anhand einer Planzeichnung die Beschlussvorlage. Dieser B-Plan wurde aufgrund der schlechten Entwicklung des Gewerbegebietes aufgestellt.

Frau Knitter kritisiert den zu langen Aufstellungsprozess und erklärt, dass schon Investoren deswegen in den Landkreis abgewandert sind.

 

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Beschluss:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „An der Petersdorfer Straße“, begrenzt

 

2. im Norden: durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den

vorhandenen Erdwall,

im Westen:durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fuß-weges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage