05.12.2018 - 9.5 Vertrag über die Herstellung der öffentlichen E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident weist darauf hin, dass auf Bitte des Einreichers folgende redaktionelle Änderungen in der Anlage Erschließungsvertrag vorgenommen wurden.
(Das Allris-Dokument wurde ausgetauscht.):

 

 

- Im § 11 Abs. 1, vorletzter Satz wurde folgende Wortgruppe ergänzt:

"und der Teilflächen für den Kaymühlengraben sowie den Werftpark"

Der Satz lautet damit:

"Mit Ausnahme der Teilflächen aus dem Flurstück 447/14 für die Planstraße A und der Teilflächen für den Kaymühlengraben sowie den Werftpark gemäß Anlage 4.2 erfolgt die Übernahme unentgeltlich, kosten- und lastenfrei."
 

- § 13 Abs. 2 wurde wie folgt neu formuliert:

(2) Von dem durch den Erschließungsträger für die Stadt zu erbringenden Vorfinanzierungsaufwand (Bau- und Baunebenkosten, Kosten des Grunderwerbs) sind neben den Kosten des Grunderwerbs nur die dem Erschließungsträger aus der Beauftragung Dritter entstehende Kosten (Bau- und Baunebenkosten, Kosten des Grunderwerbs) umfasst.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen für das Vorhaben „Wohnen am Werftdreieck“ abzuschließen.

 

Anlage:
Erschließungsvertrag zwischen Hanse- und Universitätsstadt Rostock und
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
r das Vorhaben Wohnen am Werftdreieck und weitere Anlagen

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage