14.11.2018 - 10.6 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und

auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

 

Frau Schröder (Vorsitzende des Ortsbeirates Südstadt) nimmt Stellung und beantragt die Anhörung von Frau Claudia Herzig (Anwohnerin im Bereich des Bebauungsplanes).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag über die Anhörung von Frau Herzig:Angenommen

 

 

Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr. 2018/BV/4012-02 (ÄA) informiert Herr Bothur, dass man nach Auskunft des Amtes für Verkehrsanlagen für die Realisierung einer angedachten Brücken- oder Tunnelverbindung zwischen dem Planungsgebiet und dem Lindenpark einen Zeitraum von ca. 4 Jahren (inklusive einer möglichen Planfeststellung durch die Deutsche Bahn für ihre Anlagen) benötigen würde und bittet um Darstellung, was dann in diesen 4 Jahren passiert.

 

Herr Senator Matthäus sagt zu, dass bis Mitte Januar 2019 eine Stellungnahme zur Zeitschiene für das angesprochene Vorhaben übergeben wird.

 

 

 

Es erfolgen die Anhörungen von Herrn Seifert (Vorsitzender des Verbandes der Gartenfreunde e.V.);  bereits unter TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Anträge/Geschäfts­ordnungsanträge bestätigt und Frau Herzig.
 

Herr Seifert spricht sich bei den in den Planungsunterlagen ausgewiesenen Grünflächen für Kleingärten aus.

 

 

 

Es liegt ein Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bachmann auf punktweise Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/BV/4012-03 (ÄA) vor.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2018/BV/4012-01A),
2. Nr. 2018/BV/4012-02A),
3. Nr. 2018/BV/4012-03A) (punktweise).
 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt:

 

im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,

im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162,

„Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,

im Südosten:durch die Straße Südring,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

1. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
   und dem Text (Teil B),
2. Entwurf der Begründung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

33

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  3

 

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Anlagen zur Vorlage