01.11.2018 - 4.1.1 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:

 

Bei der Festsetzung des Erbbauzinses und seiner Gestaltung im Verlaufe des Vertragszeitraums ist darauf zu achten, dass der Erbbaurechtsnehmer hinsichtlich der finanziellen Belastungen (Zinshöhe) möglichst nicht schlechter gestellt wird als ein potenzieller Käufer (Refinanzierungskosten des Grundstückskaufpreises).

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

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