01.11.2018 - 4.1 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Adler, Leiter des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes, erläutert die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und weist zudem darauf hin, dass der geplante Haushaltsansatz für 2019 in Höhe von 14 Mio. EUR Verkaufserlösen aus Grundstücksveräußerungen bei Umsetzung eines solchen Antrages nicht realisierbar sei.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über den vorliegenden Antrag.

 

Der Vorsitzende lässt als erstes den Änderungsantrag -04, anschließend den Änderungsantrag -02 und abschließend den geänderten Antrag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

1.Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ob bebaut oder unbebaut, werden im Falle ihrer Verwertung künftig nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben.

2.Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Ausschreibung.

3.Für die Erteilung des Erbbaurechtszuschlags ist nicht allein die Höhe des Gebotes ausschlaggebend. Ebenso sollen die vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung sowie der Bieter selbst Berücksichtigung finden.

4.  Auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle

      eines Verkaufes sowie zur Ausschreibung des Erbbaurechtes kann nur in

      begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Hauptausschusses verzichtet

      werden.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

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