07.06.2018 - 4 Bauantrag zur Errichtung eines Trauerpavillions...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Külper erläutert das Vorhaben:

Antragsteller ist die Jüdische Gemeinde Rostock.

Die Fläche liegt am Rand des Westfriedhofes.

Einzuordnen ist das Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich)

Die Mitglieder des Ausschusses U/B/V sehen keine öffentlichen Belange betroffen.

Daher wird dem OBR empfohlen, dem Vorhaben zuzustimmen.

 

Herr Zimmermann lässt über den Antrag abstimmen.

Im Ergebnis stimmt der OBR einstimmig diesem Vorhaben zu.