03.05.2018 - 5.1 Satzung der Städtischen Museen der Hanse- und U...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Herr Prof. Nelmann weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Paragrafen

 

§3 (3) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält bei Auflösung oder

Aufhebung der Städtischen Museen oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten

Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert

ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

und

 

§5 Bei Auflösung oder Aufhebung der Städtischen Museen oder bei Wegfall ihrer

steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Städtischen Museen an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die es unmittelbar und ausschließlich für

gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

widersprüchlich seien.

 

Frau Dr. Selling wird sich dazu mit der entsprechenden Fachabteilung der Verwaltung verständigen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage