31.01.2018 - 9.2 Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rosto...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-02 (ÄA) von Daniel Peters (für die CDU-Fraktion) wurde zurückgezogen und durch Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA) ersetzt. Ebenfalls wurde der Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-01 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (Vorsitzender der Fraktion der SPD) zurückgezogen.

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA),
2. Nr. 2017/BV/3055-03 (ÄA).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Im Rahmen der vom Land an die Hansestadt Rostock weitergeleiteten Mittel erhält jeder Träger von Kindertageseinrichtungen und Horten und jede Kindertagespflegeperson eine Zuweisung ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung.
Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt auf der Grundlage der betreuten Kinder mit Wohnsitz in der Hansestadt Rostock zum Stichtag 01.10.2017.

 

2. Die Mittel werden an die Träger weitergeleitet und können ausschließlich für Personalkosten und Anschaffungen ab einer Höhe von 410,00 € netto (Investitionen) genutzt werden. Kindertagespflegepersonen können die Mittel für die Anschaffung von Spiel- und pädagogischem Material einsetzen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3055-04 (ÄA) (s. TOP 9.2.2)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3055:
 

1. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt die praxisintegrierte Ausbildung von ErzieherInnen durch Übernahme der Ausbildungsvergütung der aktuell in Ausbildung befindlichen Auszubildenden von 04 -12/2018:

 

DRK gGmbH:

65.150,00 €

Volkssolidarität Rostock:

39.600,00 €

ILL e.V.:

24.615,00 €

AWO gGmbH:

40.720,00 €

 

 

2. In den unten aufgeführten Einrichtungen wird jeweils eine zusätzliche pädagogische Fachkraft außerhalb des Personalschlüssels für 04 -12/2018 gewährt. Diese sollen die besonderen Bedarfe der Einrichtungen abdecken.
Die Finanzierung endet zum 31.12.2018 und kann nur fortgesetzt werden, wenn entsprechende Zuwendungen des Bundes oder des Landes neuerlich beschlossen und in der erforderlichen Höhe ausgereicht werden.
Die Träger werden aufgefordert, das eingestellte Personal im Rahmen ihrer Personalwirtschaft zu übernehmen und über das Ende der Projektfinanzierung hinaus zu beschäftigen.

 

AWO gGmbH Hort „Groß & Klein“ in der „Grundschule am Taklerring“ Rostock:

33.480,00 €

Volkssolidarität Rostock Hort im "Toitenwinkler Zwergenhaus":

31.000 €

Volkssolidarität Rostock Hort "Lütt Kinnerhus":

31.000 €

ASB KJH gGmbH Kita "Krupp unner":

31.000 €

Stadtmission Kita "Jona":

41.060 €

Stadtmission Kita "Am Wäldchen":

41.060 €

 

3. Die GGP mbH erhält für das Jahr 2018 ein Budget in Höhe von 148.637,49 € für den Betrieb der 24-Stunden-Kita.

 

4. Die verbleibenden 951.177,51 € werden dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung
und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ für die Planung und Errichtung des Ersatzneubaus der Kita Kinnerhuus "R. Baumann" zur Verfügung gestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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