16.11.2017 - 4.1 Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stolle, Leiter des Sachgebietes Raumplanung und Servicedienste im Hauptamt, bestätigt, dass mit der Vorlage lediglich die Ermächtigungen innerhalb des Haushaltes umgeschichtet und nunmehr zentral beim Hauptamt gebündelt werden. Es handele sich daher um keine ungeplanten Mehrausgaben.

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Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag auf Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens unter der Wertgrenze von 410 EUR in Höhe von 246.299,37 EUR Maßnahme-Nummer: 1011401201700113 Pos. Nr. 02 Mobiliar und Ausstattung nach Sanierung Haus des Bauens und der Umwelt wird zugestimmt.

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 246.299,37 EUR in den Maßnahmen - siehe Anlage.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage