19.10.2017 - 4.5 Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Edelmann führt in die Beschlussvorlage ein. Ursprünglich sei diese Maßnahme im Rahmen der Komplettsanierung der Feuerwache Südstadt mit geplant. Da diese sich jedoch aufgrund der Komplexität zeitlich hinziehe, sei die mittlerweile stark gesundheitsgefährdende Atemschutzwerkstatt bereits vorher zu erneuern.

 

Auf Nachfrage zum aktuellen Stand der Sanierung der Feuerwache Südstadt führt Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, aus, dass die planerischen Vorbereitungen zwar laufen, aufgrund des enorm komplexen und kostenintensiven Vorhabens die zeitliche Durchführung der Maßnahme jedoch noch nicht abschließend vorhergesehen werden kann.

 

Auf Nachfrage, warum für diese Maßnahme (und die der folgenden Beschlussvorlagen) ein Investitionszuschuss an den KOE gewährt wird, bestätigt Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, dass der KOE diese nicht in seiner Wirtschaftsplanung für das aktuelle Jahr berücksichtigt habe.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu außerplanmäßigen investiven Auszahlungen als Investitionszuschuss an den KOE in Höhe von 300.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 wird für die Maßnahme 3712601201700499 Investitionszuschuss an den KOE für die Erweiterung der Atemschutz- und Gerätewerkstatt (Vorreinigung) in der Feuerwache I Südstadt, Pos. 2, für folgendes Produktkonto erteilt:

 

- 12601.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

Die Deckung erfolgt in Höhe von 300.000,00 EUR aus der Maßnahme 3712601201200799 BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle, Pos. 2, vom Produktkonto 12601.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt