24.10.2017 - 5.2 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulze:

  • jetzt ist die Phase des Aufstellungs- und Auslegebeschlusses
  • B-Plan Eulenflucht war 1995 schon im Plan
  • Eigentümer hatten lange Zeit kein Interesse an der Umsetzung und Weiterbearbeitung; nun ist eine neue Lage
  • Gutachtenuntersuchungen wurden durchgeführt; z.B. Artenschutz, Grünordnung, Bodenbestimmung, Immissionsschutz...
  • Wohnungsbau mit 3-stöckigen Stadtvillen geplant
  • kein Gebäude länger als 20 m; keine Blockbauten
  • Entstehung von max. 100 Wohneinheiten (WE)
  • Gebiet ist über die Drostenstraße und in der Folge über die Gehlsheimer Straße verkehrlich angebunden.

 

Diskussionspunkte im OBR / Anwohner:

  • 100 WE = 200 Stellplätze Bauträger ist die WG Warnow Rostock
  • eine Teilflächennte für medizinische Einrichtung oder KITA genutzt werden
  • Gibt es Erschließungsbeiträge für bisher angrenzende Eigentümer?

 

Herr Schulze:

  • Stellplätze für PKW regelt die Stellplatzsatzung der HRO
  • Kosten der Erschließung trägt der Eigentümer; Kosten- und Lastenfrei

 

Herr Hildebrandt Geschäftsführer WG Warnow meldet sich zu Wort:

  • WG Warnow hat die Fläche von Privat Herrn Aderhold (ehem. Gärtnerei) zur Bewirtschaftung gekauft
  • Fläche ist seit vielen Jahren aufgegeben; baulicher Missstand

 

Herr Massenthe bringt im Ortsbeirat 2017/BV/3095 zur Abstimmung:

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Beschluss:

1.r das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                             185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                         Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“  aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.

 

2.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage