13.09.2017 - 3.2 Hans-Jürgen Brandt (Einwohner der Hansestadt Ro...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Herr Brandt fragt nach einer Lösung hinsichtlich der Aufhebung des Mitnahmeverbotes seines E-Scooters.

 

Herr Senator Matthäus legt dar, dass Verwaltung und RSAG selbst an einer Lösung des Problems interessiert sind, aber entsprechend der Betriebsanleitung, speziell des Gerätes von Herrn Brandt, ist eine Mitnahme in Bussen und Straßenbahnen untersagt.

Als derzeitigen Lösungsansatz schlägt Herr Senator Matthäus die Finanzierung von Transporten von Herrn Brandt über die Krankenkasse vor.

Aufgrund einer vorliegenden Bitte des Aufsichtsratsvorsitzenden der RSAG, Herrn Prof. Neßelmann, nimmt Frau Yvette Hartmann, kaufmännischer Vorstand der RSAG, Stellung.
Frau Hartmann informiert, dass zurzeit durch die RSAG die technischen Voraussetzungen/ Umrüstungen der Fahrzeuge der RSAG schon zur Mitnahme von E-Scootern geschaffen werden; jedoch gibt es momentan noch keine durch die jeweiligen Hersteller als mitnahmefähig eingestuften Geräte.

Frau Hartmann richtet den Vorschlag als derzeitigen Lösungssansatz an Herrn Brandt, sich an die Krankenkasse hinsichtlich eines Elektrorollstuhls zu wenden.

Ebenfalls nimmt Herr Prof. Neßelmann (Vorsitzender des Aufsichtsrates der RSAG) mit Bezug auf die Nichtzulässigkeit der Mitnahme von E-Scootern Stellung.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen durch Frau Kröger, Frau Dr. Bachmann und Herrn Dr. Wandschneider, die für eine pragmatische Lösung und die Mitnahme von E-Scootern durch die RSAG plädieren.

Herr Brandt informiert, dass er weitere Unterlagen zur Technik seines E-Scooters vorlegen wird.