31.08.2017 - 5.2 "Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert über die kurzfristig eingereichten drei vorliegenden Änderungsanträge zur Beschlussvorlage.

 

Herr Schmeil, Leiter der Abteilung Wasser und Boden im Amt für Umweltschutz, führt aus, dass es keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zur bereits bekannten ursprünglichen Beschlussvorlage gäbe. Es seien lediglich zwei weitere Standorte aus der Beteiligung der Ortsbeiräte sowie eine Änderung des zeitlichen Abstands der Überprüfung der Sanierungsbedarfe für die Einrichtungen aufgenommen worden.

 

Herr Jänicke, Vorsitzender des Ortsbeirates Reutershagen, begründet den Änderungsantrag aus dem Ortsbeirat. Die Einrichtung einer Sanitäranlage sei für das Marktgeschehen von großer Bedeutung.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:

 

1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:

 

Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich

Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).

2.

Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:

 

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

6

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

7

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

2

Innenstadt

250 m

250 m

5

sonstige besondere Lagen

 

 

5

Summe

 

 

29

 

Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt

Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

Barrierefreiheit

Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:

kurzfristig:1,150 Mio. EUR

mittelfristig:2,685 Mio. EUR

 

5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.

 

6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage