27.09.2017 - 5.1 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Laube:
Am 29.08.2017 fand eine Vorbereitungsberatung zur Beschlussvorlage statt. Investoren können dann Ausgleichszahlungen vornehmen, wenn keine PKW-Stellplätze eingerichtet werden. Biestow wäre nur bei zukünftigen B-Plänen betroffen.

 

Anwohner:
Generell ist bei Beherbergungsbetrieben angesetzt, dass ein Stellplatz für 4 Betten ausreichend ist: Dies ist definitiv zu gering.

Öffentliche Gehwege und Grünflächen werden oftmals von PKW` s zugeparkt.

 

Herr Laube:
Ordnungswidrigkeiten gibt es in allen Ortsamtsbereichen; besonders in der KTV.
Bei zukünftigen B-Plänen kann OBR auch Veto einlegen.

 

Frau Krüger:

Es geht um Flexibilisierung, dass Bauherr vom Bau von Stellplätzen befreit wird, wenn z.B. Anbindung an ÖPNV gewährleistet ist.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt