19.09.2017 - 4.1 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Patejdl berichtet kurz inhaltlich zur Stellplatzsatzung:


Maßgeblich für die Änderung bzw. Überarbeitung der Stellplatzsatzung sind aktuelle Veränderungen im Rahmen der Stadtentwicklung. Da die Bevölkerungsanzahl stetig steigt,

besteht dringender Investitionsbedarf im Bereich Wohnungsbau.

 

Gemäß den Leitlinien zur Stellplatzsatzung sollen beim Stellplatznachweis die Besonderheiten der verschiedenen Ortsteile berücksichtigt und Zonen festgelegt werden, in denen ein verringerter Stellplatznachweis möglich ist.
 

Der Ortsteil Hansaviertel wurde in Zone 2 gemeinsam mit Stadtmitte, Steintor-Vorstadt und KTV sowie den Ortskern von Warnemünde eingeordnet.
 

Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen bleibt bestehen, kann aber durch angemessene Stellplatzablösung (Geldbetrag) und darüber hinaus auch durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen wie Carsharing, ÖPNV-Abo´s oder mehr Fahrradabstellmöglichkeiten abgelöst werden.
 

Frau Sachtleber verweist auf die Ermächtigungsgrundlage für die Satzung. In der Landesbauordnung M-V ist geregelt, das eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen zu schaffen sind.

 

Frau Pejic begrüßt ausdrücklich die Herstellung von mehr Fahrradabstellmöglichkeiten, sieht aber darin keine Lösung des Problems fehlender Stellplätze in der Stadt.
Die neuen Mobilitätskonzepte sind gut, müssen aber anwendbar sein, die Bedingungen dafür sind noch nicht gegeben.

 

Herr Grotkopp verweist auf den Zuwachs an Fahrzeugen, da auch die Bevölkerungszahl steigt.

 

Herr Peters hat an der Beratung zur Vorstellung der Leitlinien zur Stellplatzsatzung teilgenommen. Aufgrund der Komplexit hält er eine weitere Informationsveranstaltung/Vorstellung durch die Verwaltung für notwendig.

Des Weiteren hält Herr Peters dieglichkeiten zur Ablöse r zu großgig.

 

Frau Sachtleber informiert, dass es am 04.10.2017 um 17.30 Uhr im Rathaus/ Beratungsraum 1a/b nochmals nähere Erläuterungen zur Stellplatzsatzung durch Herrn Senator Matthäus geben wird.

 

Der Bürgerschaftsbeschluss zur Stellplatzsatzung soll am 11.10.2017 erfolgen.

 

Herr Sohn spricht sich für die neue Stellplatzsatzung aus.

Nicht die mögliche Ablöse sollte im Vordergrund stehen, sondern die Nutzung anderer Möglichkeiten zur Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes, wie z.Bsp. Fahrradabstellflächen und ÖPNV-Abo´s.

(das Geld aus den Ablösesummen wurden bis jetzt zum Schuldenabbau verwandt)

Die Stadt benötigt dringend mehr Wohnraum, somit müssen die entsprechenden Bedingungen für zukünftige Investoren geschaffen werden und diese in die Verantwortung genommen werden.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt