08.08.2017 - 4.1 "Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Reutershagen (8)
- Datum:
- Di., 08.08.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
IHerr Jänicke teilt mit, dass die eingereichten Vorschläge zur „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen“ von 2015 als Abwägung in die vorliegende Beschlussvorlage aufgenommen wurden.
Der Vorschlag des OBR für den Markt Reutershagen wurde abgelehnt.
Die Diskussion des OBR bringt zum Ausdruck, dass ein WC für die Händler kommen muss. Dem zuständigen Senator sollen die Beweggründe nochmals vorgetragen werden.
Die Mitglieder des OBR lehnen die alleinige Bereitstellung öffentlicher WC‘s durch das Gastgewerbe ab.
Es wird angeregt, zu prüfen, ob Flächen von WC-Anlagen als Werbeflächen genutzt werden könnten.
Die Entfernungen zwischen den einzelnen Anlagen wird als zu groß angesehen, insbesondere für gehbehinderte Bürger.
Herr Wiesner begrüßt, dass in der vorliegenden Beschlussvorlage weitere Flächen für öffentliche WC-Anlagen aufgenommen wurden.
Nach seiner Meinung bildet dies eine gute Basis. Die Vorlage sollte möglicherweise alle 5 Jahre geprüft und aktualisiert werden.
Nach Beendigung der Diskussion wird beschlossen, dass ein Änderungsantrag an die Bürgerschaft gestellt werden soll.
Für die Niederschrift verliest Herr Wiesner den Änderungsantrag, über den abgestimmt wird.
„Antrag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Der OB wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zur Installation einer WC-Anlage für die Großmarkt GmbH und die Öffentlichkeit in die derzeitigen Beplanungen des Marktes Reutershagen einzuordnen.“
Diesem Antrag stimmen die Mitglieder einstimmig zu.
Im Anschluss wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage 1) zu und beschließt die folgenden wesentlichen Eckpunkte der Konzeption:
1.Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig noch an folgenden Tourismus- und Naherholungsschwerpunkten sowie Verkehrsknoten betrieben:
Ortslage Innenstadt Rostock - Kernbereich
Ortslage Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
Ortslage Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
Sonderstandorte Dierkower Kreuz, Barnstorfer Wald und Gehlsdorfer Ufer (siehe Anlage 2).
2.
Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage wird in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 6 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 7 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 2 |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 5 |
sonstige besondere Lagen |
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| 5 |
Summe |
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| 29 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3.Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Toilettenanlagen, die älter als 15 Jahre sind, werden jährlich hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bzw. Ersatzneubaus eingeschätzt
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
Barrierefreiheit
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4.Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden folgende finanziellen Mittel für Investitionen bereitgestellt:
kurzfristig:1,150 Mio. EUR
mittelfristig:2,685 Mio. EUR
5.Der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Betreibern bereits bestehender örtlicher Einrichtungen über die Bereitstellung derer Sanitäranlagen für eine öffentliche Nutzung wird im Einzelfall entsprechend der Lokalisierung der künftigen Sanitärstandorte geprüft werden.
6.Ein Vorschlag zur Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit, die Vergabe an ein externes Serviceunternehmen bzw. an eine inhousefähige Eigengesellschaft wird dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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794 kB
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2
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793,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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