29.06.2017 - 8.3 Anfragen der Ausschussmitglieder

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Wortprotokoll

 

Frau Jens bittet die Verwaltung um Erläuterung folgender Passage aus der Satzung der Stadtbibliothek, die Zuwendungen an die Hansestadt Rostock betreffend:

 

§ 3Mittelverwendung

 

(1)Die Mittel der Stadtbibliothek dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Hansestadt Rostock erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stadtbibliothek.

 

(2)Mittel der Stadtbibliothek dürfen gemäß § 58 Nr. 2 AO teilweise an die Hansestadt Rostock zur ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden.