29.06.2017 - 8.3 Anfragen der Ausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Jens bittet die Verwaltung um Erläuterung folgender Passage aus der Satzung der Stadtbibliothek, die Zuwendungen an die Hansestadt Rostock betreffend:
§ 3Mittelverwendung
(1)Die Mittel der Stadtbibliothek dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Hansestadt Rostock erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stadtbibliothek.
(2)Mittel der Stadtbibliothek dürfen gemäß § 58 Nr. 2 AO teilweise an die Hansestadt Rostock zur ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke weitergeleitet werden.