27.06.2017 - 5.2 Information über die beabsichtigte Auslegung de...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Schölens:

  • Erneute Auslegung ist notwendig geworden, da im Rahmen der Betroffenenbeteiligung angekündigt wurde, in die Normenkontrolle zu gehen
  • Die Auslegung 2015 war um einen Tag zu kurz
  • Verweis auf öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ im Stadtanzeiger Nr. 12, vom 21.Juni 2017:
  • Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 08. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen lagen vom 10.08. bis 11.09.2015 (nicht 2016!) öffentlich aus. Nach dieser öffentlichen Auslegung war der Entwurf aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen geändert und im Jahre 2016 deshalb eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt worden. Im Rahmen dieser Betroffenenbeteiligung war auf einen normenkontrollrelevanten Fehler in der Bekanntmachungsfrist der 2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung hingewiesen worden, was eine Wiederholung von Bekanntmachung und öffentlicher Auslegung erforderlich macht. Der Bau- und Planungsausschuss wurde am 13.04.2017 und der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung wird am 22.06.2017 über die beabsichtigte 2. Auslegung informiert. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 08. Juli 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte - aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der 2015 durchgeführten Beteiligung und aus 2016 durchgeführten Betroffenenbeteiligung der Öffentlichkeit und Behörden geänderte- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ und der, ebenso geänderte, Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen liegen vom 05.07.2017 bis zum 09.08.2017Am Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

  • Diverse Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen, werden auch im Internet veröffentlicht.
  • Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung sind zusätzlich im Ortsamt Ost, Jawaharlal-Nehru-Straße 33, zu den öffentlichen Sprechzeiten zur Information einsehbar.
  • Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Untersuchungen können ergänzend im Internet unter www.rathaus.rostock.de unter der Rubrik Bebauungsplanauslegung eingesehen werden.

 

  • Im Übersichtsplan der Veröffentlichung ist rot die Waldfläche, die ursprünglich vollständig zum B-Plan Nordufer gehörte, dargestellt
  • Die Waldfläche ist als Wald überplant worden, die Festsetzung zur ehem. Villa entfällt
  • Sehr ausführliche Erläuterung im Folgenden mittels Beamer der B-Plan-Karte und der Begründung (rote Markierung von geänderten bzw. ergänzten Textteilen.
  • Angestrebt wir der Satzungsbeschluss für Anfang 2018

 

 

Nachfragen von Bürgern/Antwort Frau Schölens :

 

  • Baumöglichkeit für soziale Einrichtungen (Kita/Schule )

-   nnten gebaut werden, sind planungsrechtlich zulässig Interesse eines Investors/Betreibers vorausgesetzt

-   auch Flächen hierfür vorhalten in weiteren B-Plänen

  • Nachfrage nach Beginn der Flächeninanspruchnahme der betroffenen Kleingartenflächen

-          ngt von Zeitpunkt Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft ab

 

  • Nachfrage nach Möglichkeit des Abpollerns der Planstr. A

 

  • Notwendiger Ausbau der Klaus-Groth-Str., die nicht im Satzungsgebiet liegt, zur Einhaltung der Lärmwerte notwendig Ausbaukosten werden aber auf deren Anwohner umgelegt

 

-          Poller und andere Beschilderungen werden nicht in B-Plänen festgesetzt

-          Zum Thema Erschließung und Straßenausbau wurde von Frau Schölens auf die Erschließungsbeitrags- und Straßenausbausatzung der HRO hingewiesen. Danach werden die etwaigen Beiträge erhoben und etwaige Ausnahmen/Abweichungen sind mit der Bauverwaltung zu klären

 

Herr Westphal:

-          unstrittig ist der sehr schlechte Zustand der gesamten Klaus-Groth-Str.  

-          diese Straße müsste sowieso irgendwann saniert werden

-          es wird immer auch Betroffene bei solchen Baumaßnahmen geben

-          die Thematik Kirchenplatzumgestaltung/Konzepterarbeitung könnte hier Synergieeffekte bringen

-          rgerforum zur Kirchenplatzgestaltung a, 19.Juli2017, 18.00 Uhr hier im Michaelshof