14.06.2017 - 9.2 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Der Präsident informiert, dass der Einreicher der Beschlussvorlage um folgende
Ergänzung bzw. Klarstellung gebeten hat:

 

Aufgrund der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) mit dem Glücksspielstaatsvertagsausführungsgesetz M-V (GlüStVAG M-V) wird die maximale Dichte von Spielhallen mit einem Mindestabstand von 500 m geregelt. Die Betreibung von Spiel-

hallen erfordert demnach eine Gewerbe- sowie eine Baugenehmigung. Damit ist der rechtliche Rahmen gegeben, der eine ungewollte Verdichtung von solchen Vergnügungs-stätten verhindert. Zusätzliche Regelungen, wie über einen B-Plan, sind damit nicht mehr notwendig.

 

 

 

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Beschluss:

 

r das Gebiet in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt begrenzt:

 

überwiegend beidseitig entlang der

- östlichen Lübecker Straße ab Einmündung Doberaner Straße und des Warnowufers

- Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink und Gertrudenplatz

- Wismarsche Straße

- Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich begrenzt durch
die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die Straße Am Vögenteich
soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

              Anlage: Lageplan

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

41

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage