05.04.2017 - 9.1.1 Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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1. Im Text der Fernwärmesatzung (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2015/BV/1396) wird in § 6 Abs. 6 der vorletzte Satz ... “Dasselbe gilt für Betreiber nicht satzungsgemäßer Wärmeversorgungsanlagen, wenn in Fällen gemäß § 5 Abs. 3 der Satzungsgeber die Vorbereitung des Fernwärmeanschlusses nicht verlangt hat.“... entfernt.

 

2. Am Ende des 4. Textblockes zum Sachverhalt in Nr. 2015/BV/1396 wird folgender Satz angefügt:

Falls die Koordinierung nicht erfolgreich sein sollte, weil zwischen Bauvorhaben und Erschließungsfortschritt durch das Fernwärmenetz keine ausreichende zeitliche Korrelation besteht, kann eine andere, ggf. nicht satzungsgemäße Wärmeversorgungsanlage installiert werden, die dann bis zur nächsten wesentlichen Änderung gemäß § 6 Abs. 6 Bestandsschutz genießt.

 

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Anlagen zur Vorlage