06.04.2017 - 6 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Herr Goldammer erfragt den Stand zu den Änderungsanträgen (ÄA) zum Aufstellungsbeschluss B-Plan Kiefernweg.

Frau Schweinitz berichtet von der Sitzung der Bürgerschaft am 05.04.2017. Der Vors. des OBR Biestow hat die ÄA des OBR Biestow begründet und sie den ÄA des OBR Gartenstadt / Stadtweide. Leider wurde dieser ÄA durch die Bürgerschaft nicht beschlossen. Ärgerlich war neben der investierten Arbeit auch die Erkenntnis, dass ÄA auch in den Ausschüssen der BS verteidigt und begründet werden sollten.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Bauer darauf, dass es sich im Verfahren um eine Vorplanung handelt.

 

Herr Wiesner informiert über die Abstimmungsergebnisse zur BV selbst und den 6 ÄA.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Zielke berichtet Herr Zimmermann erneut von der gemeinsamen Vorbereitung der Ausschüsse von Biestow und Gartenstadt / Stadtweide. Lediglich terminlich lag die Sitzung des OBR Biestow vor der des OBR Gartenstadt / Stadtweide.

Es wird Aufgabe des OBR sein, diesen Prozess inhaltlich zu begleiten.

 

Herr Goldammer fragt nach dem Stand der Planungen für das Gebiet Satower Straße 50 65“.

Herr Zimmermann und Herr Wiesner berichten von der Ämterabstimmung mit dem Planer.

Der Aufstellungsbeschluss soll im September eingereicht werden. Das Amt für Stadtgrün hat die Verschiebung der öffentlichen Grünflächen (Variante 3) nicht bestätigt.

 

Frau Polz bittet den OBR erneut um Unterstützung bei der Änderung der Klassifizierung der Straße „Asternweg“. Die BI hatte mehrfach geschrieben, lediglich im Juni 2016 erfolgte als einzige Reaktion auf den Antrag eine Ablehnung. Auf alle weiteren Schreiben gibt es bisher keine Reaktionen seitens des Amtes für Verkehrsanlagen. Als positiv wird das Zusammenwirken mit den Baufirmen vor Ort beschrieben. (Absicherungen der Zufahrten...)

 

 

Diskussion:

  • Grundsätzlich geht es um die Einordnung der Straße von derzeit „Anliegerstraße“ als „Durchgangsstraße“ in Zukunft.
  • Der OBR hatte sich darauf verständigt, die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge aufzunehmen. Das kann aber erst nach der Fertigstellung der Straße erfolgen.
  • Die Ordnung der Straßen in die jeweiligen Klassen obliegt der Gemeinde.
  • Sind Straßen, die mit 30 km/h ausgeschildert sind automatisch Anliegerstraßen?
  • Es ist sehr unverständlich, dass die BI keine Antwort mehr seitens des Amtes bekommen hat.

 

Festlegung:

Der OBR schreibt einen Brief an das Amt für Verkehrsangelegenheiten mit dem Ziel, die Kommunikation zwischen den Parteien aufzunehmen. Die Vorbereitung erfolgt durch den Ausschuss UBV, Unterschrift durch Herrn Zimmermann.

 

Das Schreiben der BI erhalten alle OBR-Mitglieder als Kopie.

 

Herr Dietrich erklärt, dass es Gerüchte in der Gartenstadt gibt, wonach auf dem Gelände der Universität „Am Waldessaum neu gebaut werden soll und wenn ja, ob der OBR einbezogen ist.

Herr Külper informiert über die Gespräche mit dem Amt für Stadtplanung und dem Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL). Derzeit gibt es keine neuen Pläne für eine Bebauung.

Der Flächennutzungsplan lässt jedoch auch Gebäude mit Sportnutzung zu.

Herr Wiesner ergänzt, dass die Uni bereits 2015 an die Stadtplanung herangetreten ist, um sich über mögliche Nutzungsänderungen abzustimmen.

Sollte ein Bauantrag eingereicht werden, wird der OBR im öffentlichen Verfahren beteiligt.

Derzeit liegt kein Bauantrag vor.