01.02.2017 - 9.2.3 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt.

Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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