12.10.2016 - 9.2.1 Thomas Schommartz (1. Stellvertreter des Vorsit...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage wird wie folgt geändert:

 

Festlegung des örtlichen Anwendungsbereiches, soll nach dem Abschnitt Zone 3 Folgendes eingefügt werden:

 

Sonderzonen: Sonderzonen sind Bereiche (große Einrichtungen und große Betriebe), die durch Ihre Struktur einen besonderen zusätzlichen Stellplatzbedarf benötigen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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