21.09.2016 - 5 Stellungnahme zur Allgemeinverfügung Straßenmusik

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Wortprotokoll

Herr Engster, Leiter des Stadtamtes erläutert kurz die Thematik:

-Allgemeinverfügung nötig zur Änderung der Satzung und basiert auf dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG)

-Situation ist überschaubarer geworden, eine Reduzierung auf Null ist jedoch nicht möglich

-immer eine Einzelfallentscheidung für den kommunalen Ordnungsdienst

-Versuchszeitraum für die Allgemeinverfügung ist saisonbedingt 1 Jahr (ähnlich anderen Bundesländern)

-nach einem Jahr besteht die Möglichkeit für eine erneute Vorstellung im Ortsbeirat

 

Einige Mitglieder kritisieren die Nummer 3, im Punkt I (Regelungsbereich), hier wird eine Überregulierung gesehen.

 

Es kommen Nachfragen:

1.Wie erfolgt die Überprüfung?

-Beschwerde beim KOD Vollzug Platzverweis Bußgeld

2.Gibt es eine Mittagsruhe?

-Ja, in allen Bereichen mit den größten Problemen der Geschäfte (Innenstadt, gesamte Kröpeliner Straße, Kröpeliner-Tor-Vorplatz)

 

Zwischen den Mitgliedern findet eine rege Diskussion statt.

Es wird diskutiert, ob diese Nummer gestrichen werden sollte, bzw. nur einige Instrumente aufgenommen werden sollten.

Die Mitglieder sprechen sich mehrheitlich für eine Streichung aus.