18.05.2016 - 4.12 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, CDU und Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(lag bereits zur Sitzung Bürgerschaft 11. Mai 2016 vor)

 

Wie bereits schon in der letzten Sitzung informiert, ist die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 mit Datum 10.05.2016 dem Dringlichkeitsantrag als Absender beigetreten.

 

 

Frau Dr. Kiefert-Demuth bittet um folgende redaktionelle Änderung des Änderungsantrages Nr. 2016/DA/1761-02 A) der Fraktionen der CDU und der SPD:

 

- Ersetzung des Wortes „Entgeltverordnung“ durch: „Entgeltvereinbarung".

 

 

 

Nach weiteren Wortmeldungen beantragt Frau Dr. Kiefert-Demuth die Anhörung von Herrn Dr. Wolfgang Richter (Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH [GGP]).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung: Angenommen

 

Frau Dr. Bachmann äert Zweifel daran, dass ein Antrag auf Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch glich ist; er hätte zu Beginn der Behandlung der Angelegenheit gestellt werden müssen.

 

Nach kurzer Prüfung der Sachlage informiert der Präsident, mit Bezug auf § 21 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft, dass tatsächlich der Antrag und damit eine Anhörung von Herrn Dr. Wolfgang Richter an dieser Stelle nicht mehr möglich ist.

 

Eine Anhörung erfolgt somit nicht.

 

 

Vor der Abstimmung bittet Frau Dr. Bachmann um folgende redaktionelle Änderung des Änderungsantrages Nr. 2016/DA/1761-02 A) der Fraktionen der CDU und der SPD:

 

- Ersetzung der Wortgruppe „wird wie folgt ergänzt“ durch:wird wie folgt ersetzt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung erfolgt.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2016/DA/1761-02 (ÄA) (s. TOP 4.12.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2016/DA/1761:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung und der erforderliche Abschluss einer Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung (LQEV) erfolgt.

 

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Herr Dr. Wandschneider nimmt Bezug auf § 2 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in Verbindung mit § 17 der Kommunalverfassung M-V und äußert, dass auf dieser Grundlage (höherrangiges Recht) und entgegen zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft eine Anhörung von Herrn Dr. Richter möglich gewesen wäre und bittet um Prüfung.

Der Präsident sagt eine Prüfung zu.