20.01.2016 - 9.8 Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 20.01.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren außer Kraft.
Auf die Vierjahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen:
- Satzung der Hansestadt Rostock über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde,
- Lageplan
Anlagen zur Vorlage
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