05.01.2016 - 6.3 Situation der Schulversorgung für Flüchtlingski...

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Wortprotokoll

Herr Meyer gibt einen Überblick über die Situation an den Rostocker Schulen und erläutert die Problemstellungen, die sich aus dem Prinzip der zweigliedrigen Verwaltung des Bereiches Schule ergeben. Dabei muss zwischen den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen unterschieden werden.

 

Allgemeinbildende Schulen:

 

Das Thema der Integration von Schüler/ innen im laufenden Schuljahr ist gar nicht neu. Allerdings ist die Zahl der aktuellen Zuführungen verhältnismäßig hoch. Voraussetzungen für die Integration sind vorhandene Aufnahmekapazitäten in bestehenden Klassenverbänden. Aus diesem Grund werden die Schülerzahlen wöchentlich aktualisiert. Die Integration in den regulären Schulunterricht erfolgt parallel zum Sprachmittlungsunterricht 'DAZ' (Deutsch als Zweitsprache).

 

Ein Problem besteht in der Bereitstellung von qualifiziertem DAZ-Personal. Darüber hinaus wäre oftmals mehr Vorlaufzeit wünschenswert.

 

Der Bedarf an DAZ-Unterricht besteht an 40 allgemeinbildenden Schulen, lediglich 5 Schulen sind im Moment unbeteiligt:

 

- die Grundschule in Gehlsdorf,

- die Grundschule "Heinrich-Heine",

- die Werner-Lindemann-Grundschule,

- sowie zwei Förderschulen.

 

Insgesamt werden in Rostock 13.873 Schüler/innen beschult, von denen bei 719 Schüler/innen ein ausgewiesener DAZ-Bedarf besteht.

 

Berufliche Schulen:

 

Derzeit befinden sich 58 Jugendliche mit Migrationshintergrund in so genannten 'BVJ-A - Klassen'. In diesen Klassen wird das berufsbildungsvorbereitende Jahr auf zwei Schuljahre ausgedehnt, wobei das erste Schuljahr fast ausschließlich mit 25 Wochenstunden Deutsch aus Sprachmittlungsunterricht besteht. Das zweite Schuljahr gilt der Berufsvorbereitung, dieser Schritt ist bisher noch nicht erreicht.

 

Die 58 Jugendlichen sind in drei Klassen an der Beruflichen Schule Dienstleistung und Gewerbe untergebracht. Weitere 22 Jugendliche befinden sich auf einer Warteliste. Aus diesem Grund wird nach den Winterferien eine 4. Klasse gebildet.

 

Der Schulentwicklungsplan soll zeitnah an die Gegebenheiten angepasst werden, problematisch ist dabei die Arbeit mit Schätzwerten.

 

Frau Kunze ergänzt die Ausführungen aus Sicht des staatlichen Schulamtes. Seit Schuljahresbeginn hat die Situation zu 13 Neueinstellungen geführt, personelle Engpässe werden nicht erwartet. Teilweise wurden DAZ-Angebote noch gar nicht wahrgenommen, so z. B. an der Borwinschule. Als Ursache wird die kurze Dauer genannt, die dieses Angebot dort vorhanden ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Barlen informiert Herr Bockhahn, dass mit Blick auf die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft die Kapazitätserweiterung in der Grundschule Gehlsdorf bereits abgeschlossen ist.

 

Ebenfalls auf Nachfrage, von Herrn Bock, informiert Frau Kunze, dass Angebote für die Tätigkeit als Lehrer vorhanden sind, allerdings nicht nur im Raum Rostock, und dies gerne publik gemacht werden darf. Sie verweist darauf, dass bei der Auswahl potenzieller Bewerber natürlich eine Wichtung entsprechend der Qualifikation erfolgt.

 

Herr Bockhahn erklärt auf Nachfrage von Frau Jahnel, dass lediglich die Schulpflicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet, dies aber nicht bedeutet, dass Jugendliche, die sich bei Vollendung in der Schule befinden, diese sofort verlassen müssen. Ausschlaggebend ist lediglich der Schulbeginn. Darüber hinaus informiert Herr Bockhahn auf Nachfrage von Frau Junge, dass die Schulzuständigkeit für ein schulpflichtiges Kind immer bei der örtlich nächstgelegenen liegt. Eine geregelte Mittagsversorgung ist durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgesichert. Die Essensversorger sind darauf eingestellt, ihr Mittagsangebot den geänderten Anforderungen anzupassen. 

 

Herr Prof. Häcker stellt die aktuelle Situation aus Sicht der Universität Rostock dar und regt Bildungsangebote zur Bewältigung der interkulturellen Herausforderungen für die Lehrerschaft an. Frau Kunze informiert dazu, dass die Weiterbildung den Schulen im Rahmen der internen Schulfortbildung obliegt. Das staatliche Schulamt hält dazu Angebote vor, sieht aber von einer Verordnung dieser "von oben" ab.