02.12.2015 - 8.7 Vorsitzende der Fraktion der SPD, DIE LINKE. un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass:
 

1. durch Rechtsverordnung gem. § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB in der Hansestadt Rostock für 5 Jahre als Gebiet mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

 

2. durch Rechtsverordnung nach § 556 d Abs. 2 BGB die Hansestadt Rostock für 5 Jahre als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in dem die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen darf.

 

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, unverzüglich die hierfür erforderlichen Daten zu erheben, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.


Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.04.2016 über die Erledigung zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt