04.11.2015 - 8.4 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bezug nehmend auf den Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1243-03 (ÄA) von
Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD) weist der Präsident darauf hin, dass er sich diese Ausnahmen bei Dringlichkeit durch die Bürgerschaft bestätigen lassen wird.

Herr Dr. Wandschneider sichert zu, dass, sollte es im Ausnahmefall wirklich so dringend sein, dass der Bürger die 2-Tages-Frist bei der Einwohnerfragestunde nicht einhalten kann, man sich trotzdem mit ihm in der Sitzung auseinandersetzen wird.
 


Dem Vorschlag des Präsidenten hinsichtlich einer Auszeit von 17.30 - 17.32 Uhr wird durch die Bürgerschaft stattgegeben.
 


Herr Dr. Wandschneider bittet um folgende redaktionelle Änderung im Beschlussvorschlag des Antrages Nr. 2015/AN/1243 der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu der es keine gegenteiligen Auffassungen gibt:
 

- „müssen“ wird ersetzt durch „sollen“

Des Weiteren bittet der Präsident um folgende redaktionelle Änderungen im Beschussvorschlag des Änderungsantrages Nr. 2015/AN/1243-03 (ÄA) von Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD), zu denen es keine gegenteiligen Auffassungen gibt:


- „Präsidenten“ wird ersetzt durch „Präsidentin“
- „Der Präsident“ wird ersetzt durch „Die Präsidentin“
 

 

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Beschlussvorschlag (einschließlich o.g. redaktioneller Änderung):

 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in

§ 2 Unterrichtung und Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner

  

Absatz 4:

Satz 6 wird ergänzt:“…unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes beim Sitzungsdienst melden. Das Präsidium kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war… .

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist entsprechend anzupassen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum redaktionell geänderten Antrag einschließlich zum
redaktionell geänderten Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1243-03 (ÄA) (s. TOP 8.4.2).

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/1243:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in

§ 2 Unterrichtung und Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner

  

Absatz 4:

Satz 6 wird ergänzt:“…unterbreiten wollen, sollen sich 2 Tage vor der Sitzung unter Angabe des Gegenstandes bei der Präsidentin melden. Die Präsidentin kann Ausnahmen zulassen, wenn die Einhaltung der Frist wegen Dringlichkeit nicht möglich war… .

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt