04.11.2015 - 8.6 Olaf Groth (für den Rechnungsprüfungsausschuss)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2011 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

                                                        Anlage:
                                                        Jahresrechnung 2011 und Schlussbericht

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen