04.11.2015 - 9.10 38. Internationaler Hansetag in der Hansestadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.10
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 12.11.2021
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb TZR & W
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- durch den Kulturausschuss vertagt (nächste Sitzung: 19.11.2015)
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung
Im Zusammenhang mit einer Nachfrage von Herrn Flachsmeyer informiert der Oberbürgermeister, dass im Februar des Jahres 2016 das Konzept zur 800-Jahr-Feier der Hansestadt Rostock
vorgelegt werden soll.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt aus Anlass und als wesentlichen
Bestandteil der Feierlichkeiten zum 800. Gründungsjubiläum der Hansestadt Rostock 2018 die Durchführung des 38. Internationalen Hansetages Rostock im Zeitraum
21.-24. Juni 2018 unter dem Motto „EINFACH HANDELN!".
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beauftragt den Oberbürgermeister der
Hansestadt Rostock, die Durchführung des 38. Internationalen Hansetages Rostock im Zeitraum 21.-24. Juni 2018 durch Beauftragung des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde / Büro Hanse Sail im engen Zusammenwirken mit allen Ämtern, kommunalen Eigenbetrieben und Institutionen der Hansestadt Rostock, des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Bundes, der Gemeinschaft der Hansestädte sowie
Vereinen, Vereinigungen und Dritten als national und international wahrnehmbares
Ereignis zu gewährleisten.
3. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Durchführung des 38. Internationalen Hansetages Rostock durch Berücksichtigung eines jährlichen, zweckbestimmten Zuschusses zum Verlustausgleich des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde in den Jahren 2016 - 2019 als Bestandteil der Haushaltsplanung der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde zu gewährleisten. Die Höhe des jährlichen Zuschusses ergibt sich aus
dem Finanzplan.