06.10.2015 - 6.1 Schaffung einer Trainings- und Wettkampfanlage ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Friesecke begrüßt die Schaffung einer Trainings- und Wettkampfanlage. Sehr gut ist natürlich, dass Regelungen festgelegt wurden, keine Beschallungsanlage auf der Sportanlage zu betreiben, den Trainingsbetrieb Werkstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu begrenzen.

Herr Westphal: Kernpunkt ist vor allem, dass die beantragte und für den Spielbetrieb des Fußballvereins zwingend erforderliche Errichtung einer Flutlichtanlage nur dann zulässig ist, wenn hierdurch keinem geschützten Arten beeinträchtigt werden.

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Anlagen zur Vorlage