19.08.2015 - 11 Sondernutzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 19.08.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bornstein informiert über folgende Sondernutzungsanträge:
- Versetzung des „Mahnenden Mühlsteins" 18.09 - 16.11.2015
Abstimmungsergebnis:
dafür:6 dagegen: 0 enthalten: 0
-Automeile Rostock City 26.09.2015
Rostock Uniplatz/ Kröp. Str. /Breite Str./ Kröpeliner-Tor-Vorplatz
Abstimmungsergebnis:
dafür:0 dagegen: 6 enthalten 0
Begründung:
Der OBR lehnt die Automeile in der Fußgängerzone ab und empfiehlt als Veranstaltungsort den Neuen Markt.
-Imobiles Imbissfahrrad ganzjährig
Abstimmungsergebnis:
dafür: 0 dagegen: 5 enthalten: 1
Begründung:
Die Anzahl der bereits vorhandenen mobilen Versorgungseinrichtungen ist nicht weiter zu erhöhen. Auf Grund des hohen Besucheraufkommens ist die ungestörten Begehbarkeit der Fußgängerzone in alle Richtungen zu gewährleisten.
-Martinsmarkt- Kunsthandwerkermarkt- Nikolaikirche
22.10.2015 12:00 - 19:00 Uhr
23. u. 24.10.2015 10:00 - 18:00 Uhr
Abstimmungsergebnis:
dafür:6 dagegen: 0 enthalten: 0
-Weihnachtlicher Kunsthandwerkermarkt 26.11.2015 12:00 - 18:00 Uhr
27. u. 28.11.2015 10:00 - 18:00 Uhr
Rostock Nikolaikirche
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 0 enthalten: 0
- von Hofe Events Vorfläche der L'Osteria vom 01.11.2015 - 28.02.2016
Abstimmungsergebnis:
dafür:0 dagegen: 5 enthalten: 1
Begründung:
Auf Grund der vorhandenen Außengastronomie hat die Attraktivität der Steinstraße zugenommen. Sie wird aber auch von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, auch um Sehenswürdigkeiten, wie das Ständehaus, Steintor, Reste der Stadtmauer zu besichtigen.
Die jetzt vorhandene Gehwegfläche ist nicht weiter einzuschränken, um Konflikte zwischen Straßenbahn, Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden. Vorhandenes Stadtmobiliar, wie Bänke, Litfaßsäule sowie Spielgeräte sollten uneingeschränkt weiterhin nutzbar bleiben.
-Erweiterung der Sondernutzung um 45 m² zusätzlich
Abstimmungsergebnis:
dafür:0 dagegen: 6 enthalten: 0
Begründung:
Auf Grund der vorhandenen Außengastronomie hat die Attraktivität der Steinstraße zugenommen. Sie wird aber auch von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt, auch um Sehenswürdigkeiten, wie das Ständehaus, Steintor, Reste der Stadtmauer zu besichtigen.
Die jetzt vorhandene Gehwegfläche ist nicht weiter einzuschränken, um Konflikte zwischen Straßenbahn, Fußgänger und Radfahrer zu vermeiden. Vorhandenes Stadtmobiliar, wie Bänke, Litfaßsäule sowie Spielgeräte sollten uneingeschränkt weiterhin nutzbar bleiben.
- Weihnachtsmarkt Rostock 23.11 - 22.12.2015
Hinweis und Weiterleitung an das Stadtamt und an das Denkmalpflegeamt
- Der OBR bittet das Stadtamt bei der Erteilung von Festsetzungen oder Sondernutzungen zur Durchführung von Veranstaltungen, besonders auf den Schutz von Kunstobjekten im öffentlichen Raum zu achten. Dazu sind den Veranstaltern Auflagen zu erteilen. Grundsätzlich sind diese Objekte entweder für diese Zeit abzubauen oder mit einem ausreichenden Abstand durch Schutzzäune zu sichern.
- Der OBR bittet das Stadtamt zu prüfen, ob die Wegebeziehung von der Kröpeliner Straße kommend in Richtung Haltestelle Neuer Markt ohne Zwangswegführung über Veranstaltungsflächen (z.B. Weihnachtsmarkt) realisiert werden kann.
Außerdem wird immer wieder die fußläufige Erreichbarkeit der Wallanlagen von der Kröpeliner Str. durch Weihnachtsstände eingeschränkt. Die Zugänge zum Wall sowie zur Fahrradabstellanlage und Ampel geregelter Fußgängerquerung vor dem KTC müssen unbedingt frei gehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 5 dagegen: 0 enthalten: 1