13.04.2015 - 5.2 Verkauf eines Grundstückes - Druwappelplatz

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Wortprotokoll

Herr Jänicke informiert darüber, dass der OBR und Einwohner aus dem „Städtischen Anzeiger“ vom 01.04.2015 erfuhren, dass über die Immobilienausschreibung „Verkauf eines Grundstücks – Druwappelplatz“ein Teil dieses Platzes verkauft werden soll.

 

Er erläutert, dass entsprechend § 3 Abs. 3 Pkt. 3 OBR-Satzung der OBR eine Stellungnahme abzugeben hat, insbesondere wenn öffentliche Plätze aus- oder umgebaut werden sollen.

Da der Druwappelplatz eine öffentliche (wenn auch derzeit nicht gepflegte) Grünanlage darstellt, hätte unter diesem Aspekt vor einem Verkauf der zuständige OBR beteiligt werden müssen.

Herr Jänicke hat einen Brief an den Oberbürgermeister entworfen, den er den Anwesenden vorstellt. Insbesondere geht er in dem Entwurf auf die fehlende Beteiligung, den sofortigen Stopp der Ausschreibung sowie die geschichtliche Bedeutung des Platzes nicht nur für Reutershagen sondern auch innerhalb der 800-jährigen Stadtgeschichte ein.

 

In der anschließenden Diskussion der Mitglieder und Bürger wurden weitere Argumente gegen den Verkauf aufgezählt:

  • Schützenswerte Tierwelt ist zu beachten
  • Diverse Baumfällungen inakzeptabel
  • Passt nicht zur Entwicklung des Stadtteils
  • Eine Umnutzung des Platzes ist von den Anwohnern nicht gewollt

 

 

Es gibt inzwischen eine Unterschriftenliste der Anwohner gegen den Verkauf des Grundstücks.

 

Im Ergebnis der Beratung stellt Herr Jänicke den Entwurf des Schreibens zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 9 Stimmen mit Ja