12.03.2015 - 5.1 Vorstellung und Erläuterung des Gutachtens zur ...

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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Selling informiert über das Gutachten zur Heinkel-Mauer.

Der ehemalige Eigentümer der Mauer, die Krieger Grundstücks GmbH, sei 2014 zwecks Sicherung der Mauer und Gefahrenabwehr mit dem Entfernen des Bewuchses auf der Mauerkrone und an der Mauer sowie der losen Steine auf der Mauerkrone, Sicherung und Abdeckung der Mauerkrone und Abzäunung der Innenseite bauflagt worden. Weiterhin sei die Untersuchung des Bau- und Gefährdungszustandes der Mauer durch einen anerkannten Gutachter beauflagt worden.

Das Gutachten sei von der Krieger Grundstücks GmbH bei Inros-Lackner in Auftrag gegeben und im November 2014 der Hansestadt Rostock übergeben worden. Am 07.01.2015 habe dazu eine Beratung zwischen dem Bauamt, dem Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, der Krieger Grundstücks GmbH, der WIRO und dem Gutachter von Inros-Lackner stattgefunden. Die Beteiligten seien sich in Auswertung des Gutachtens einig gewesen, dass die Schädigung des Mauerwerks großflächig verbreitet sei. Sehr viele Ziegel müssten ausgewechselt werden, dies käme fast einem Neubau gleich. Das gesamte Mauerwerk unter- und oberhalb der Fensteröffnungen wäre vollständig zu erneuern, ebenso  größere Bereiche der Pfeilervorlagen. Denkmalpflegerische Aufgabe sei es, originale historische Bausubstanz zu erhalten. Dies sei hier technisch nicht mehr möglich.

 

Am 23.01.2015 stellte die Krieger Grundstücks GmbH beim Bauamt den Antrag auf Abbruch der Mauer. In das Verfahren wurde der Bereich Denkmalpflege automatisch einbezogen. Die untere Denkmalschutzbehörde beteiligte wiederum das Landesamt am Verfahren.

 

Am 20.02.2015 wurde die Stellungnahme des Amtes für Kultur, DenkmaLpflege und Museen an das Landesdenkmalamt gesendet. Eine denkmalgerechte Sanierung sei aus Sicht der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht mehr möglich. Sie werde daher dem Abrissantrag der Krieger Grundstücks GmbH zustimmen. Noch liege keine Antwort dazu vor.

 

Mit dem geschichtsträchtigen Ort werde sich die zukünftige stadtgeschichtliche Ausstellung auseinandersetzen. Es sei auch möglich einen Teil der Mauer herauszutrennen und in die Ausstellung zu überführen oder woanders zu integrieren. Teil der Wettbewerbsausschreibung für das zukünftige Wohngebiet sollte die Auseinandersetzung der Architekten mit dem Industriestandort sein.

 

Frau Schulz äußert, dass im Gutachten nicht vom Abriss der Mauer die Rede sei. Die Mauer sei danach erhaltenswert, Instandhaltungsmaßnahmen seien notwendig. Sie fragt nach, ob nicht ein Zweitgutachten sinnvoll sei.

 

Frau Dr. Selling erklärt, dass sie keine Veranlassung habe, an dem Gutachten zu zweifeln. Die Interpretation des Gutachtens durch die Hansestadt Rostock führe zu dem Ergebnis, dass die Mauer nicht sanierungsfähig sei. Wenn die Bürgerschaft der Meinung sei, dass ein Zweitgutachten notwendig sei, könne sie es bei der Hansestadt Rostock oder beim Eigentümer in Auftrag geben.

 

Herr Dr. Mrotzek verweist auf die Kosten, die mit der Gestaltung von Erinnerungsorten, Ausstellungen usw. entstehen würden. Er bezweifle, dass dies günstiger sei als die Sanierung der Mauer.

 

Frau Arndt fragt, ob man das Gutachten erhalten könne.

 

Frau Dr. Sellig lehnt dies ab, weil die Stadt nicht Eigentümer des Gutachtens sei. Eine Akteneinsicht sei möglich.