17.03.2015 - 6 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Herr Deistung erinnert an das defekte Fahrzeug in der Soester Str., welches seit einem Jahr  unbewegt im öffentlichen Raum steht.

Herr Wiesner verweist erneut auf die gesetzliche Regelung, dass die Stadt nicht befugt ist, eine Räumung zu veranlassen und selbst in Vorkasse zu gehen, solange sie selbst verschuldet ist und keinen ausgeglichenen Haushalt hat.

Somit ist in diesem ungeklärten Erbschaftsstreit (der Halter des Fahrzeuges ist verstorben) eine schnelle Klärung nicht möglich.

 

Herr Winterstein informiert die Anwesenden über seine Anfrage beim Tief- und Hafenbauamt zur Aufpflasterung in der Strempelstraße und dem aus seiner Sicht überdimensionierten Überweg Dornblüthstraße. Das Tief- und Hafenbauamt verweist in seinem Antwortschreiben auf das Straßen- und Wege-Gesetz M-V, auf die Länge der Straße und auf das Fahren der Krankentransporte in diesem Bereich.

Der ruhende Verkehr hat Nachrang, die Fußgänger Vorrang.

Herr Winterstein hält die Antwort für nicht zufriedenstellend.