25.02.2015 - 9.1 Bürgerbeteiligung zur Neustrukturierung der Vol...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft am 28.01.2015 vertagt)

 

Der Präsident informiert, dass durch den Einreicher um folgende redaktionelle Änderungen zum Beschlussvorschlag gebeten wurde:
 

- im Punkt 3: neuer Termin zur Auswertung der Bürgerhinweise:
Ende März 2015 (statt Ende Januar 2015),
 

- im Punkt 4: neuer Termin für erstmaligen Bericht:
06.05.2015 (statt 28.01.2015).

 

 

Weiterhin liegen folgende Änderungsanträge vor:
 

- Nr. 2014/BV/0481-01 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE. und
  Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09

 

- Nr. 2014/BV/0481-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen CDU, SPD,
  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, UFR/FDP

 

  Hierzu liegt die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2014/BV/0481-05 (SN) vor.

 

- Nr. 2014/BV/0481-04 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion
  Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)

 

  Hierzu liegt die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2014/BV/0481-06 (SN) vor.

 

 

- Kulturausschuss empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage, aber Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/BV/0481-01 (ÄA)

 

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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderungen):

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt dem Ergebnis des als Anlage beigefügten Konzepts „Neustrukturierung der Volkstheater Rostock GmbH“ (Konzeptpunkt 5) zu.
 

2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung das Konzept weiter zu entwickeln.
Dazu stimmen Verwaltung und Bürgerschaft die weiteren Schritte mit der Volkstheater Rostock GmbH und dem Förderverein ab.
 

3. Das Konzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Zudem ist von der Verwaltung ein Bürgerforum zu organisieren.
Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt Ende März 2015.
 

4. Über die Umsetzung der Festlegungen ist monatlich, erstmals am 06.05.2015, zu berichten.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/0481:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Zielvereinbarung zur Volkstheater Rostock GmbH mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern das Folgende zu verhandeln:
 

  •      Grundlage für den Zahlungsbetrag des Gesamtzuschusses an die Volkstheater Rostock GmbH bis zum Jahr 2020 ist die von der Beratungsfirma Actori prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3 des ergänzenden Ergebnisberichts vom 25.11.2014. Einschließlich der Mehraufwendungen für eine sozialverträgliche Neustrukturierung und der vollständigen Baurefinanzierung von Stadt und Land wird damit der Zuschuss im Jahr 2020 bei ca.18 Mio. EUR liegen.
    Das Land und die Hansestadt Rostock werden das Rostocker Volkstheater auf dieser Grundlage je zur Hälfte finanzieren.
     

Mehreinnahmen verbleiben zur optimalen Umsetzung der neuen Strukturen im Unternehmen.
 

  •      Umgesetzt werden soll ein Kooperationsmodell des Rostocker Theater mit anderen Theatern. In Rostock entsteht ein funktionelles Vierspartenhaus in 2+2-Struktur, dabei werden Schauspiel und Konzertwesen eigenständig und Musiktheater und Tanztheater in Kooperation realisiert. Die Kooperation soll über einen Leistungsaustausch erfolgen. Dazu werden die Produktionen zwischen den Intendanten abgestimmt. Die Wünsche der Theater werden im Spielplan berücksichtigt. Für den Fall, dass die Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin eingegangen wird, sorgt das Land für einen fairen Interessen­ausgleich und für Kooperationsverhandlungen.
     
  •      Mit der Umsetzung der Neustrukturierung werden betriebsbedingte Kündigungen vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zu deren Vermeidung sind alternative Beschäftigungs­möglichkeiten und tarifliche Regelungen anzubieten.
    Das Land erklärt sich bereit, die Hansestadt Rostock bei der Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.
     
  •      Die Löhne und Gehälter sollen sich entsprechend der Zielvereinbarung zukünftig grundsätzlich an den Tarifsteigerungen des Flächentarifes orientieren. Dazu ist ein Tarifvertrag abzuschließen, welcher die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer max. Höhe von 2,5 % übernimmt. Eine gleitende Anpassung des derzeitigen Tarifniveaus wird spätestens zur Spielzeit 2019/2020 angestrebt.
    Ausgenommen sind die Musiker und Musikerinnen der Norddeutschen Philharmonie und der Chor.
     
  •      Der Theaterneubau soll so schnell wie möglich realisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtaufwendungen des Theaterneubaus zwischen 40 und 50 Mio. EUR liegen werden. Das Land wird sich zur Hälfte an den maximalen Baukosten von 50 Mio. Euro beteiligen.
     

Nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land ist sie der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. Ebenso sind Verhandlungen mit anderen Theater­trägern über die Realisierung des Kooperationsmodells aufzunehmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister wird in Abstimmung mit der Bürgerschaft nach der Unterzeichnung der Vereinbarung die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH beauftragen, die konzeptionelle Umsetzung der Vorgaben zur Strukturentwicklung vorzubereiten.
Der Entwurf des Umsetzungskonzepts ist der Bürgerschaft am 09.09.2015 zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

2. Das Umsetzungskonzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt zwei Monate nach Veröffentlichung des Konzeptes.

 

3. Über den Stand der Umsetzung der unter Punkt 2 getroffenen Festlegungen wird monatlich berichtet.

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/BV/0481-03 (ÄA) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0481 - (TOP 9.1) sowie zum Antrag Nr. 2015/AN/0630 - (TOP 9.2) und zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0630-03 (ÄA) - (TOP 9.2.2).

 

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Anlagen zur Vorlage