17.02.2015 - 6.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Heimhardt stellt die Beschlussvorlage vor. Sie beantwortet Fragen der Mitglieder u. a. hinsichtlich der Möglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren, Pflege- und Seniorenheim zu unterscheiden. Die BA-Mitglieder bemängeln die Höhe und die Ausdehnung des Gebäudekörpers. Frau Heimhardt erläutert dazu, dass

bei diesem geplanten Bauvorhaben die Art der baulichen Nutzung genehmigungsfähig ist, daher wird hierzu der Vorbescheidsantrag positiv entschieden. Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Bauvorhaben nicht ein und muss in der Höhe und dem Überbauungsgrad reduziert werden. Die diesbezügliche Frage im Vorbescheid wird daher negativ beantwortet. Eine Korrektur kann im Bauantragsverfahren erfolgen.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Voranfrage: Neubau eines Seniorenheimes mit 133 Betten und Neubau von 3 Stadtvillen mit 48 Wohnungen", Rostock, Binzer Str., Az.: 03370-14 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage