05.02.2015 - 4 Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Sanierung u...

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Wortprotokoll

 

Herr Sozialsenator Steffen Bockhahn erläutert die Dringlichkeit des Antrages zum Ausbau des Asylbewerberheimes Satower Straße von bisher 287 auf 399 Plätze.

Die Entscheidung sei erst in dieser Woche gefallen.

Rostock habe in der Vergangenheit 300 Asylbewerber pro Jahr aufnehmen müssen, auf die Einwohnerzahl gerechnet weniger als andere Kommunen. Ab diesem Jahr sind es doppelt so viele und verweist auf die politische Situation weltweit. Es würden der Stadt 700 Asylbewerber zugewiesen werden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Neben der Erweiterung der bestehenden Anlage suche die Stadt dringend einen zweiten zumutbaren Standort für die Unterbringung in Rostock.

Herr Bockhahn versichert im Ortsbeirat mehrfach, dass es innerhalb seiner Amtszeit keine weitere Aufstockung der Kapazität in der Satower Straße geben wird.

Herr Zimmermann

Im Jahr 2002 wurde der B-Plan zum Wohn-und Sportpark Tannenweg bestätigt. Darin gab es die Festlegung, dass im 3.Bauabschnitt die Liegenschaft des Asylbewerberheimes in einen Wohnungsbaustandort bis 2014 umgewandelt wird. Ist der Ausbau mit dem von der Bürgerschaft beschlossenen B-Plan planungsrechtlich korrekt?

Wenn das Gebiet mit einem Zaun umschlossen wird, ist dies nicht ein Sondergebiet?

 

Weitere Mitglieder des Ortsbeirates äußern ihre Bedenken und stellen Fragen.

Warum erfolgt keine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber?

Im Rahmen des Ausbaus sollten gemeinsame Außenanlagen wie z.B. einen Spielplatz, Fußballplatz, eine Sporthalle oder auch gemeinsame Gärten errichtet werden.

Warum werden die vorgesehenen Gebäude nicht mehrgeschossig errichtet?

Gibt es schon Pläne für eine weitere Unterkunft?

 

Herr Bockhahn erklärt, dass die Idee der Integration der Asylbewerber zwar positiv ist, aber im Moment der Bau von Wohnunterkünften vorrangig zu bewerten ist. Im Vorfeld erfolgte eine Abstimmung mit den zuständigen Senatoren und Fachämtern.

Asylbewerber sind per Gesetz erstmal in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen.

Hinweis auf die Unterschiede zwischen Asylbewerbern, Flüchtlingen und Kontigentflüchtlingen.

Nur eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen erhält gleich eine Wohnung.

Ein mehrgeschossiger Bau ist zu kostenaufwendig.

Es gibt noch keinen konkreten Vorschlag für ein weiteres Objekt.

 

Frau Hecht gibt Erläuterungen zum geplanten Ausbau der Liegenschaft Satower Straße.

Es wurden bereits die Baufelder für die Erschließung mit Wasser, Strom und Telefonleitungen freigemacht. Es werden baufällige Gebäude abgerissen, nicht vorhandene Straßen und Wege auf dem Gelände ausgebaut. Bestehende Wohngebäude werden instandgesetzt und in der 1.Ausbaustufe 2015 zwei neue Gebäude für 44 Personen

und in der 2.Ausbaustufe 2016 neue Gebäude für 68 Personen errichtet.

Es wird die schnellstmögliche Bauweise gewählt. Die Kosten für den Bau in Höhe von 2,7 Millionen Euro werden vom Land erstattet.

Der Betreiber der Einrichtung ist der Öko-Haus Rostock e.V.

 

Herr Wiesner informiert über ein Schreiben des Amtes für Stadtplanung.

Die Erweiterung des Asylbewerberheimes ist rechtlich nach dem Bebauungsplan zulässig, da die Gemeinschaftsunterkunft nur ein Teil des Wohngebietes darstellt und somit nicht gegen die Grundsätze des B-Plans verstoßen wird. Die angedachte Erweiterungsbebauung ist innerhalb der Baugrenzen genehmigungsfähig.

Der Ortsbeirat wird sich am 12.2.2015 das Asylbewerberheim ansehen.