18.02.2015 - 6.1 Dr. Steffen Wandschneider für die Fraktion der SP...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Simowitsch bittet Herrn Eisfeld, den Standpunkt des Sozialausschusses zum Antrag vorzutragen.

Der Sozialausschuss empfiehlt den Antrag abzulehnen.

Begründung:

Eine Ablehnung wird auch durch die Stellungnahme der Verwaltung gestützt. Das Gesetz, auf das sich der Antrag bezieht ist noch nicht beschlossen. Das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern kann auf diesem Weg nicht erreicht werden. Dazu sei sozialer Wohnungsbau in Verantwortung der Kommune erforderlich. Wenn der Antrag auf den Weg gebracht werden sollte, kann es passieren, dass Hauseigentümer, die in großer Zahl die Möglichkeiten zur Mieterhöhung  bisher nicht ausgenutzt haben, das unverzüglich, noch vor in Kraftsetzung der Regelung, nachholen. Als weiterer Grund gibt der Ausschuss an, dass die Grenze für Investoren, die Neubauten planen nicht förderlich sei. Ein größeres Wohnungsangebot, das die Mieterhöhungen dämpfen könnte, wäre dann nicht realisierbar

Frau Lück ist überzeugt, dass der Ansatz richtig sei, der Antrag aber durch die Fraktionen erweitert werden sollte. Eine Entscheidung sei auch ohne Landesregelung möglich. Zur Argumentation von Herrn Eisfeld bemerkt sie, dass der Mietspiegel keine Begründung für eine Mieterhöhung sei. Herr Herzog gibt ebenfalls zu Bedenken, dass der OBR die Interessen der Einwohner und nicht der Investoren vertritt. Herr Herzog ist für eine Mietpreisgrenze, da gerade die Mieten in der Innenstadt sehr hoch und schon an der Grenze seien. Frau Ludwig setzt sich engagiert für die Annahme des Antrags ein

Zwischen den Mitgliedern des OBR findet eine rege Diskussion statt.

 

Herr Eisfeld stellt gemäß den Geschäftsordnungsantrag das Thema zu vertagen, bis das Gesetz in Kraft ist und das Land M-V die Kappungsgrenze für spezielle Wohnbereiche von 20% auf 15% absenkt.

Frau Bornstein bittet um eine Für- und Gegenrede zur Vertagung. Die Fürrede hält Herr Eisfeld und die Gegenrede Frau Ludwig.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:              2                            Dagegen:  6                                          Enthaltungen:  2

 

Der OBR lehnt eine Vertagung des Antrages ab.

 

Zwischen den Mitgliedern des OBR findet erneut eine rege Diskussion statt. Herr Cardinal von Widdern äußert die Meinung, dass die 15% Grenze nicht viel bringen wird, da der Unterschied in den einzelnen Stadtbereichen zu groß sei.  Negativ bewertet wird auch, dass über die in privaten Besitz befindlichen Wohnungen keine Angaben vorliegen. Es sollten Instrumente für die Gewinnung eines aktuellen Überblicks über den gesamten Wohnungsmarkt entwickelt werden um sachkundig politische Entscheidungen treffen zu können. Nachdem es keine grundsätzlichen Aussagen mehr zum Thema gibt, bittet Herr Simowitsch die Mitglieder um Abstimmung.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.              unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)" das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3.              unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.              Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

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