01.10.2014 - 8.6.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜN...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

 

Im Beschlusstext wird folgender Satz angefügt:

 

Die gemäß dieser Hauptsatzungsänderung anzupassende Satzung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock ist der Bürgerschaft im November 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In der Anlage (Satzung):


Im § 5 Ausschüsse (1) wird in der Tabelle

 

1. im Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus folgende Passage gestrichen:

und des Kommunalen Eigenbetriebes für Objektbewirtschaftung“,

 

2. folgende neue Zeile angefügt:

 

Ausschuss

Aufgabengebiet

Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung (KOE-Ausschuss)

Entscheidungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, Beratung bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen in gesondert geregelten Fällen

 

Im § 5 Ausschüsse wird nach Absatz (4) folgender neuer Absatz (5) eingefügt
(die laufende Nummerierung der Absätze wird dementsprechend angepasst):

 

(5) Der KOE-Ausschuss entscheidet in folgenden Angelegenheiten:
 

1. die Vergabe von Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen:

- nach der VOB (über 100.000 EUR je Auftrag),
- nach VOL (über 50.000 EUR je Auftrag ),
- nach VOF - freiberufliche Leistungen - (über 50.000 EUR je Auftrag),

 

2. die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (50 TEUR bis 750 TEUR)
 

3. die Aufnahme von Krediten (2 500 TEUR bis 5 000 TEUR),
 

4. den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR.

 

Weiteres regelt die Satzung des Eigenbetriebes.

 

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- zurückgezogen (s. TOP 8.6)