11.03.2014 - 5.2.2 Uferkonzept der Hansestadt Rostock für die Plan...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die wesentlichen Inhalte des Gespräches mit den verschiedenen Interessengemeinschaften. Er stellt noch einmal fest, dass die Bootshausnutzung am Wasser und die Nutzung der Kleingärten mit Einschränkungen in das Uferkonzept integriert wurden. Einzelfälle werden dann einvernehmlich geklärt. Die von den Interessengemeinschaften planungsrechtliche Sicherheit kann das Konzept nicht herstellen, da es nicht ins bestehende Baurecht nach § 35 BauGB eingreifen kann.

Herr Krause vom Anglerverein Oberwarnow erhält Rederecht und stellt noch einmal seine Sicht der gemeinsamen Beratung vom 11.03.2014 dar.

Herr Bothur stellt einen Vertagungsantrag, der einstimmig von den Mitgliedern angenommen wird.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Uferkonzept Oberwarnow mit den darin enthaltenen Analysen, Zielstellungen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere Planung, Gestaltung und Entwicklung der Uferzone der Oberwarnow im Bereich zwischen Fischerbruch, Mühlendamm und dem Bahndamm der Bahnstrecke Rostock-Stralsund (Anlage) sowie die Umsetzung des Konzeptes.

 

Hierfür sind die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere die entsprechenden Haushaltsmittel für Planung und Realisierung bei den zuständigen Ämtern im jeweiligen Haushalt einzustellen.

 

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Anlagen zur Vorlage