27.08.2013 - 5.2.4 Richtungsbeschluss zur künftigen denkmalgerecht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hr. Giesen erläutert den Beschluss und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Hr. Müller merkt an, dass es bei einem Votum für den Verbleib beider Veranstalter zu einem Konflikt bzgl. des denkmalgerechten Sanierens kommen kann. Der Klostergarten wäre dann ein ganzjährig genutzter Veranstaltungsplatz.

Dr. Neubauer erläutert in diesem Zusammenhang die in der Bürgerschaft besprochenen 5 Varianten und inwieweit diese sich dazu eignen, die Möglichkeiten denkmalgeschützten Sanierens zu realisieren. Er stellte dar, dass eine Anpassung der denkmalpflegerischen Zielstellung an die künftige Nutzung nicht erfolgen kann.

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Beschluss:

1.              Die Bürgerschaft nimmt die Bestätigung (09.11.2012) der vorgelegten Konzept-Variante A (Mai 2012) als Leitbild und Denkmalpflegerische Zielstellung durch das zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis.

 

 

2.              Die Bürgerschaft beschließt, auf Grundlage dieser Denkmalpflegerischen Zielstellung mit einer adäquaten gartendenkmalpflegerisch anspruchsvollen Klostergartengestaltung die Sanierung des Gesamtdenkmals Klosteranlage zu vollenden. Grundlage der weiterführenden Planungen sowie der bauabschnittsweisen Realisierung (ab 2016) ist die vorgelegte Konzept-Variante C 2.

 

 

3.              Der Historische Weihnachtsmarkt wird in den Jahren 2013 bis 2015 weiterhin im Klostergarten stattfinden und soll am Ziegenmarkt seinen dauerhaften Standort erhalten. Die dortigen Rahmenbedingungen sind auf der Grundlage einer von der Hansestadt Rostock in Abstimmung mit der Großmarkt GmbH und den Betreibern des Historischen Weihnachtsmarktes beauftragten städtebaulichen Untersuchung bis Ende 2015 durch geeignete bauliche Maßnahmen den Nutzungsanforderungen anzupassen.

 

 

4.              Künftige Sondernutzungen von Teilen des westlichen Klostergartens sollen anspruchsvollen kulturellen Angeboten vorbehalten sein. Im Zuge der geplanten Gartensanierung sind dafür die adäquaten Voraussetzungen baulich mit zuschaffen. Die Nutzungen sind so zu befristen, dass die betroffenen Vegetationsflächen ausreichend regenerieren können.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage