19.06.2013 - 8.3 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 06.03.2013 in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und den Hauptausschuss überwiesen)

 

Der Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4360-02 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FÜR Rostock wurde zurückgezogen.

 

 

- durch Hauptausschuss vertagt, bis alle Empfehlungen zum Antrag Nr. 2013/AN/4402 vorliegen

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2013/AN/4360-03 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Lichtenhagen empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- Ortsbeirat Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof) empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West empfiehlt Zustimmung zum Antrag

- durch Ortsbeirat Schmarl zur Kenntnis genommen

 

Wortmeldungen und weitere Inhalte zur Angelegenheit: s. unter TOP 8.2

 

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Beschluss:

 

Die Satzung der Ortsbeiräte wird wie folgt ergänzt:

 

In § 4 der Satzung wird nach dem Absatz 6 der folgende Absatz 7 eingefügt:
 

„Den Ortsbeiräten steht in Angelegenheiten, die ihren Ortsbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, ein Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse der Bürgerschaft zu, sofern dieser das Wohl eines Ortsbeiratsbereiches beeinträchtigt. Von einer besonderen Betroffenheit eines Ortsbeiratsbereiches ist insbesondere in allen Fragen der örtlichen Bauleitplanung sowie der Verkehrsinfrastruktur, der Schulentwicklung und des Bestandes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auszugehen.“

 

Der Ortsbeirat hat in seinem Widerspruch eingehend die durch den angegriffenen Bürger­schaftsbeschluss zu besorgende Beeinträchtigung des Wohls des Ortsbeiratsbereiches darzulegen.

 

Die Bezeichnung aller auf den neu eingefügten Absatz 7 in § 14 der Ortsbeiratssatzung folgenden Absätze wird entsprechend angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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