18.06.2013 - 5.1.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer erläutert das Bauvorhaben und bemerkt, dass es eine genehmigungsfähige Befreiung von der im B-Plan festgesetzten Traufhöhe gibt. Der OBR hat zugestimmt. Herr Kreuzer stimmt wegen Befangenheit nicht mit ab.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Neubau eines Autohauses - VOLVO, Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10.MI.138 "Ehemalige Neptunwerft"", Rostock, Neptunallee, Az: 01159-13 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

-

 

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Anlagen zur Vorlage