19.06.2013 - 8.10 Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion FÜR Ros...

Beschluss:
überwiesen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock genehmigt den Anschluss von Kleingartenanlagen auf verpachteten Grundstücken der Hansestadt Rostock an das öffentliche Abwassersystem, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

- es muss ersichtlich sein, dass ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem aus kosten-, verkehrstechnischen sowie bautechnischen Gründen sinnvoll ist,
 

- die Festlegungen nach § 20a BKleingG werden nicht durch bauliche Erweiterungen zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität verletzt, der derzeitige Zustand der Lauben bleibt bestehen,
 

- die zuständige Behörde zur Erteilung der Gemeinnützigkeit muss die Zustimmung erteilen,
 

- die Genehmigung des zuständigen Kleingartenverbandes muss vorliegen,
 

- die Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde muss vorliegen,
 

- ggf. sollte die Förderfähigkeit durch das Land bestätigt werden.

 

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Herr Dr. Seidel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2013/AN/4639 zwecks rechtlicher Klärung.

 

Es möchte rechtssicher geklärt werden, ob eine Umsetzung des Anliegens des Antrages in der Hansestadt Rostock - entgegen der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, die u. a. auf eine dem entgegenstehende Gesetzeslage verweist -, nicht doch möglich ist, da es im Umfeld von Rostock bereits praktiziert wird.

 

Herr Engelmann bittet außerdem um Überweisung in den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag
auf Vertagung und Überweisung in den Ausschuss für
Stadt- und Regonalentwicklung, Umwelt und Ordnung:                                           Angenommen

 

Herr Giesen bittet darum, die rechtliche Klärung der Angelegenheit dementsprechend durch das Rechtsamt vornehmen und das Ergebnis dem Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung und der Bürgerschaft zukommen zu lassen.