15.05.2013 - 7.4 Abberufung des Senators für Finanzen, Verwaltun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass es richtigerweise „und des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters“ heißen müsste, da seit der letzten Novelle der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Beigeordnetenamt und Stellvertreterfunktion untrennbar miteinander verbunden sind (vgl. § 40 Abs. 4 KV M-V).

 

Die Präsidentin weist ferner darauf hin, dass die Beschlussvorlage erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet.

 

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Beschluss:


Die Bürgerschaft wird gebeten, folgenden Antrag gemäß § 32 Abs. 4 KV M-V interfraktionell in die Tagesordnung der nächsten Sitzung einzubringen:

 

Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Herr Georg Scholze, wird gemäß § 32 Abs. 4 KV M-V mit Ablauf des 31.07.2013 aus seinem Amt abberufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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