15.05.2013 - 7.4 Abberufung des Senators für Finanzen, Verwaltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 15.05.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Personalmanagement
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die Präsidentin weist darauf hin, dass es richtigerweise und des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters heißen müsste, da seit der letzten Novelle der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Beigeordnetenamt und Stellvertreterfunktion untrennbar miteinander verbunden sind (vgl. § 40 Abs. 4 KV M-V).
Die Präsidentin weist ferner darauf hin, dass die Beschlussvorlage erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet.
Beschluss:
Die Bürgerschaft wird gebeten, folgenden Antrag gemäß § 32 Abs. 4 KV M-V interfraktionell in die Tagesordnung der nächsten Sitzung einzubringen:
Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Herr Georg Scholze, wird gemäß § 32 Abs. 4 KV M-V mit Ablauf des 31.07.2013 aus seinem Amt abberufen.